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Verbraucherwarnung

Datum: 27.07.2011

 

Stadt Kleve warnt vor "Gewerbeauskunft-Zentrale"

 

Die Stadt Kleve warnt vor Anschreiben einer "Gewerbeauskunft-Zentrale" an Firmen, Vereine und Kommunen. Die Schreiben vermitteln einen behördlichen Eindruck und werben für "Erfassung gewerblicher Einträge".

Was sich zunächst wie ein unverfängliches Formular liest, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Angebot, das man – wenn man es denn ausfüllt und zurückfaxt – mit 956,40 Euro plus Umsatzsteuer bezahlen muss, teilt die Verwaltung mit.

Der so zustande gekommene Vertrag läuft zwei Jahre und verlängert sich automatisch, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. Urheber ist eine "GWE-Wirtschaftsinformations GmbH" in Düsseldorf.

Wolfgang Goffin, Fachbereichsleiter  Öffentliche Sicherheit und Recht der Stadt Kleve, rät den Empfängern dieser Schreiben dringend, sich derartige Angebote genau anzuschauen: "Wer hier nur das Formular überfliegt, ausfüllt und zurückschickt, zahlt mindestens zwei Jahre lang sehr viel Geld für die Eintragung auf einer Internetseite. Was das dem Kunden bringen soll, bleibt eher unklar – und das wird auch nirgendwo erläutert."

Das Landgericht Düsseldorf hat der GWE – der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale – übrigens untersagt, dieses von ihr verwendetes Vertragsformular für den kostenpflichtigen Eintrag in ihr Internet-Adressregister zu versenden (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15. April 2011, Aktenzeichen 38 O 148/10). Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass die Adressaten des Eintragungsformulars in mehrfacher Hinsicht in die Irre geführt würden. Das Gericht bescheinigte dem Formular "in seinem Gesamtaufbau irreführenden Charakter". Deshalb sei es insgesamt als "unlautere geschäftliche Handlung" anzusehen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.

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