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Verkehrsregelnde und –lenkende Maßnahmen zur Materborner Kirmes

Datum: 18.07.2013

Anlässlich der Kirmes im Ortsteil Materborn vom 27.07. bis zum 30.07.2013 sind die nachfolgenden verkehrsregelnden und –lenkenden Maßnahmen erforderlich.

Auf dem Kirchweg, entlang des Friedhofes, werden für die Dauer der Materborner Kirmes Taxenplätze eingerichtet.

Im Bereich des Kirchweges, der Dorfstraße, des Gemeindeweges, der Erikastraße und der Berliner Straße sind vom 24.07. bzw. 25.07.2013 und 26.07. bis zum 31.07.2013 wegen der erforderlichen Rettungswege, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen An- und Abfahrt, wegen der Auf- und Abbauarbeiten und wegen des Feuerwerkes Haltverbote streckenweise eingerichtet.

Die Polizei und der Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Recht der Stadt Kleve weisen darauf hin, dass verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere wenn diese in Bereichen von Haltverboten abgestellt sind, kostenpflichtig abgeschleppt werden können.

Diesbezügliche Kontrollen werden durchgeführt.

 

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