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Verkehrsregelung anlässlich der Klever Kirmes

Datum: 08.07.2013

Anlässlich der Klever Kirmes vom 13. bis 21.07.2013 auf den Festplätzen am Spoykanal sind die nachfolgenden verkehrsregelnden und -lenkenden Maßnahmen erforderlich:

Ab Sonntag, dem 07.07.2013, bis einschließlich Dienstag, dem 23.07.2013, werden die Parkbereiche „Spoykanal“ und „Ludwig-Jahn-Straße“ wegen der Klever Kirmes, einschließlich der erforderlichen Vermessungs-, Auf- und Abbauarbeiten, gesperrt.

Ebenfalls gesperrt wird der Parkbereich für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße für den Zeitraum vom 07.07. bis zum 23.07.2013 einschließlich.

Ab dem 24.07.2013 kann der Parkbereich für Wohnmobile wieder genutzt werden, jedoch einschränkt, da einige Beschicker der Materborner Kirmes, die vom 27. bis zum 30.07.2013 stattfindet, mit ihren Wohnwagen dort stehen bleiben.

Die Behindertenparkplätze während der Kirmestage werden auf der Wiesenstraße, direkt am Kirmesgelände, eingerichtet.

Die Behindertenparkplätze dürfen nur von Behinderten mit „außergewöhnlicher Gehbehinderung“ und „Blinde“, die im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sind, genutzt werden.

Taxenplätze werden auf der Ludwig-Jahn-Straße eingerichtet.

Vom 08.07. bis zum 23.07.2013 werden auf der Ludwig-Jahn-Straße Haltverbote eingerichtet.

Am Sonntag, dem 21.07.2013, nach Einbruch der Dunkelheit, wird das diesjährige Feuerwerk abgeschossen.

Aus diesem Grund wird am 21.07.2013 die van-den-Bergh-Straße, im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Emmericher Straße / Wiesenstraße und der Zufahrt zum Parkbereich für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Ebenfalls sind auf der van-den-Bergh-Straße am 21.07.2013, in der Zeit von 21.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Haltverbote eingerichtet.

Kurz vor dem Abbrennen des Feuerwerks, bis nach Beendigung des Feuerwerks, wird die Wiesenstraße, im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Hafenstraße / Bahnhofstraße und Emmericher Straße / Briener Straße, für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Mit Behinderungen ist zu rechnen.

Die Polizei und die Ordnungsbehörde weisen darauf hin, dass verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere wenn diese in Bereichen von Haltverboten und auf Behindertenparkplätzen abgestellt sind, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Diesbezügliche Kontrollen werden ständig durchgeführt.

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