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Wahl des Integrationsausschusses der Stadt Kleve am 7. Februar 2010

Datum: 15.12.2009

 

Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner konstituierenden Sitzung am 28. Oktober 2009 die Einrichtung eines Integrationsausschusses, bestehend aus 15 Mitgliedern, beschlossen. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass in Kommunen mit mindestens 5.000 gemeldeten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsrat oder ein Integrations-ausschuss einzurichten ist. Ziel dieser Regelung ist die Verbesserung der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne einer Förderung der Integration.

In Kleve sind derzeit etwa 5.200 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Erstwohnsitz gemeldet. Sieben Mitglieder werden nach den Bestimmungen des Paragraphen 27 der Gemeindeordnung für die Dauer der Wahlzeit des Rates (fünf Jahre) nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt. Diese Wahl findet am 7. Februar 2010 statt. Acht weitere Mitglieder wurden bereits vom Rat der Stadt Kleve in dieses Gremium entsandt. Diese Zusammensetzung bildet die Voraussetzung für die enge Verzahnung von Migrantenvertretern und Kommunalpolitik.

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Deutsche, deren Einbürgerung weniger als fünf Jahre zurückliegt, sind ebenfalls wahlberechtigt, müssen sich aber auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Wählbar als Mitglied des Integrationsausschusses sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres neben den wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch die deutschen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve.

Bis zum 4. Januar 2010 können noch Bewerbungen für eine Kandidatur eingereicht werden. Die öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde bereits am 20. November 2009 öffentlich bekannt gemacht. Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen und Unterstützungsunterschriften benötigten Formblätter sind bei der Stadtverwaltung Kleve kostenlos erhältlich.

Fragen in Bezug auf die Wahlberechtigung oder Wählbarkeit können an Udo Hübbers, Telefon 02821/ 84-200; udo.huebbers@kleve.de oder Hanspeter Wagner, Telefon 02821/84-389; hanspeter.wagner@kleve.de vom Fachbereich 10 Zentrale Verwaltung, Bürgerservice bei der Stadtverwaltung gerichtet werden.

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