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Wiedereröffnung von Fahrschulen
Datum der Meldung: 20.04.2020
Nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, dass die Stadt Kleve für den Betrieb von Fahrschulen Ausnahmen nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) zulässt.
Die Fahrschulen im Stadtgebiet Kleve könnten somit unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen sowie der Sicherstellung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen und einer Begrenzung des Zutritts zum Schulungsraum auf maximal 1 Person pro 10 Quadratmeter Raumfläche wieder öffnen.
Der erforderliche Antrag ist beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve, Minoritenplatz 1, 47533 Kleve, oder per E-Mail an michel.janssen@kleve.de zu stellen.
Der generell geltende Mindestabstand von 1,5 Metern ist für den praktischen Fahrunterricht ausgesetzt. Es ist jedoch darauf zu achten, dass an einer KFZ-Fahrstunde lediglich der Fahrlehrer, der Fahrschüler, sowie im Prüfungsfall zusätzlich die Prüfungsperson, teilnehmen.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Janssen, Michel |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 251 E-Mail: Michel.Janssen@kleve.de |
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