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Anliegerbeiträge
Kanal- und Straßenbaumaßnahmen sind beitragspflichtig, sofern es sich nicht um Maßnahmen der laufenden Unterhaltung handelt.
Der Anteil der Anlieger bemisst sich nach der "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen" oder der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen".
Sie finden die Satzungen unter "Downloads".
Weitere Informationen zu Anliegerbeiträgen erhalten Sie auf der Seite Anliegerbeiträge und persönlich oder telefonisch beim Fachbereich Finanzen und Liegenschaften.
Downloads
- Satzung der Stadt Kleve vom 29.12.1987 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen 42 KB
- Satzung der Stadt Kleve vom 18.04.2011 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen 64 KB
- Satzungen der Stadt Kleve über die Festlegung der von § 10, Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung abweichenden Herstellungsmerkmalen von Erschließungsanlagen im Stadtgebiet Kleve 39 KB
- Satzungen der Stadt Kleve über die Festlegung der von § 9, Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung abweichenden Herstellungsmerkmalen von Erschließungsanlagen im Stadtgebiet Kleve 119 KB
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Hendrix, Ursula |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 367 E-Mail: Ursula.Hendrix@Kleve.de |
Thiede, Chiara |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 572 E-Mail: chiara.thiede@kleve.de |
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