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Anliegerbeiträge

Kanal- und Straßenbaumaßnahmen sind beitragspflichtig, sofern es sich nicht um Maßnahmen der laufenden Unterhaltung handelt.

Der Anteil der Anlieger bemisst sich nach der "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen" oder der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen".

Sie finden die Satzungen unter "Downloads".

Weitere Informationen zu Anliegerbeiträgen erhalten Sie auf der Seite Anliegerbeiträge und persönlich oder telefonisch beim Fachbereich Finanzen und Liegenschaften.

Downloads

Ansprechpartner

Name Kontakt
Hendrix, Ursula
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 367
E-Mail: Ursula.Hendrix@Kleve.de
Thiede, Chiara
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 572
E-Mail: chiara.thiede@kleve.de

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