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Anmeldung Haupt- oder Nebenwohnsitz

Diese Dienstleistung ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe.

Erforderliche Unterlagen
  • Aktueller Personalausweis/ aktueller Reisepass
  • Personenstandsurkunden (Geburts- bzw. Eheurkunden o. ä.)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland sowie bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde/ Stadt haben alle zuziehenden Personen bei der Anmeldung persönlich zu erscheinen.

Anmeldungen für ein Datum in der Zukunft sind nicht möglich. Ab dem tatsächlichem Einzugsdatum in die neue Wohnung gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen für die Anmeldung.

Aufrund der Terminvergabe durch die Corona-Pandemie kann die Meldefrist nicht immer eingehalten werden. Die Anmeldung erfolgt bei Vorsprache rückwirkend zum Einzugsdatum. Sie haben keine Nachteile zu befürchten.

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist nur vom Wohnungsgeber komplett auszufüllen. Bescheinigungen, auf denen gesetzlich erforderliche Angaben fehlen oder die von mehreren Personen ausgefüllt worden sind, werden nicht anerkannt.

Im Falle einer Anmeldung auf Eigentum kann die Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer selbst ausgefüllt werden. Eventuell sind Unterlagen zum Eigentümerwechsel beizubringen.

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