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Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung
Im täglichen Leben ergeben sich vielfältige Situationen, die Ausnahmen von Verkehrsvorschriften erfordern, um individuellen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden zu können. Einige der hierunter fallenden genehmigungs- und gebührenpflichtigen Dienstleistungen sind nachfolgend aufgelistet. Bitte berücksichtigen Sie, dass jeder Antrag individuell geprüft und daher auch abgelehnt werden kann. Verschaffen Sie sich daher durch rechtzeitige Information und Beantragung Sicherheit und nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Mitarbeitern des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung auf:
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Parkvergünstigung für Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie ambulante soziale Dienste
- Parkerleichterung für Ärzte
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmpflicht
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone
- Einrichtung von Haltverbotszonen
- Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen
- Ausnahmegenehmigung Großraum- und Schwertransporte
- Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Samstagen eines jeden Juli/ August
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Esser, Sven |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 405 E-Mail: Sven.Esser@Kleve.de |
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