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Beglaubigungen
Diese Dienstleistung ist derzeit ohne Termin möglich. Bitte wenden Sie sich zu den Öffnungzeiten an die Information des Rathauses.
Bei mehreren Dokumenten kann jedoch keine Bearbeitung an der Information erfolgen. Dann ist ein Termin erforderlich. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe.
Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien von Originaldokumenten sowie eigenhändige Unterschriften.
Bitte mitbringen bzw. beachten:
- Das zu beglaubigende Dokument im Original sowie die Anzahl der gewünschten Kopien sind mitzubringen. Falls die Kopien im Bürgerbüro erstellt werden, fallen hierfür zusätzliche Gebühren in Höhe von 0,70 € pro Blatt an. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Erstellung der Kopien im Bürgerbüro Pflicht.
- Fremdsprachige Dokumente dürfen nur für die Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.
- Zu beglaubigende Unterschriften sind im Beisein der Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros zu leisten. Andernfalls ist keine Beglaubigung möglich.
Gebühren
Für jedes beglaubigte Kopie eines Dokumentes wird eine Gebühr in Höhe von 4,00 € erhoben. Die Gebühr für eine Beglaubigung der Unterschrift beträgt 2,50 €.
Gebührenfrei sind Beglaubigungen für Rentenzwecke sowie bei Mittellosigkeit des Antragstellers. Die Mittellosigkeit muss durch den Bescheid über den Bezug von Leistungen nachgewiesen werden.
Ausnahmen
Nicht alle Dokumente dürfen vom Bürgerbüro beglaubigt werden. Dies sind insbesondere:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden).
- Urkunden in Grundbuchangelegenheiten.
- Urkunden in Erbangelegenheiten.
Je nach Anzahl der zu beglaubigenden Dokumenten und Besucherandrang im Bürgerbüro ist es leider nicht immer möglich, dass die Beglaubigungen sofort erfolgen können.
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