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Beherbergungssteuer

Mit der Beherbergungssteuer wird der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer privat veranlassten entgeltlichen Beherbergung in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel, Pension, Ferienwohnung) besteuert. Von der Besteuerung ausgenommen sind Aufwendungen für Übernachtungen, die beruflich erforderlich sind. Die Beherbergungssteuer beträgt 5 v. H. des Übernachtungsentgelts.

Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes erhebt als Steuerentrichtungspflichtiger die Beherbergungssteuer bei seinen Gästen und führt sie später an die Stadt Kleve ab.

 

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Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Sänger, Lennart
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 313
E-Mail: Lennart.Saenger@kleve.de

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