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Beherbergungssteuer
Mit der Beherbergungssteuer wird der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer privat veranlassten entgeltlichen Beherbergung in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel, Pension, Ferienwohnung) besteuert. Von der Besteuerung ausgenommen sind Aufwendungen für Übernachtungen, die beruflich erforderlich sind. Die Beherbergungssteuer beträgt 5 v. H. des Übernachtungsentgelts.
Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes erhebt als Steuerentrichtungspflichtiger die Beherbergungssteuer bei seinen Gästen und führt sie später an die Stadt Kleve ab.
Downloads
- Satzung zur Erhebung einer Beherbungssteuer im Gebiet der Stadt Kleve vom 17.12.2015 38 KB
- Fragen und Antworten zur Beherbergungssteuer 38 KB
Formulare
- Beherbergungssteuer Arbeitgeberbestaetigung
- Beherbergungssteuer Erklärung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern
- Beherbergungssteuer Erklärung von Arbeitnehmern
- Beherbergungssteuer Steuererklärung
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Sänger, Lennart |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 313 E-Mail: Lennart.Saenger@kleve.de |
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