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Beistandschaft

Wann kann eine Beistandschaft beantragt werden?
  • Vor oder nach der Geburt eines Kindes.
  • Nach einer Trennung oder Scheidung.
Beistandschaft - was bedeutet das?
  • Der Beistand hilft dabei, die Vaterschaft zu klären.
  • Der Beistand hilft dabei, Unterhaltsansprüche des Kindes zu ermitteln und geltend zu machen.
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes kann als Beistand für Ihr Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichtes nicht möglich ist.
  • Eine Beistandschaft kann beantragt werden, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht.
  • Eine Beistandschaft ist kostenlos.
  • Eine Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit möglich.
Ansprechpartnerinnen und Ansprchpartner

Die Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet "Beistandschaften" richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Tipp: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. So können Sie sich Wartezeiten ersparen.


Hier finden Sie eine Übersicht über die Buchstabenzuordnung:

 

Graven, Heinrichvan Koeverden, JuttaWagner, NicoleGürtzgen, Anja
JEKA
LFSB
MGXC
NHYD
OIZT
PU W
QV  
R   

 

Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.

Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Verhulsdonk, Vanessa
Lindenallee 33
47533  Kleve
Tel.:0 28 21 / 84-595
E-Mail: Vanessa.Verhulsdonk@kleve.de
van Koeverden, Jutta
Lindenallee 33
47533  Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 606
E-Mail: van.Koeverden@Kleve.de
Görtz, Birga
Lindenallee 33
47533  Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 604
E-Mail: B.Goertz@Kleve.de
Wirtz, Martina
Lindenallee 33
47533  Kleve
Tel.:0 28 21 / 84- 649
E-Mail: Martina.Wirtz@kleve.de
Wagner, Nicole
Lindenallee 33
47533  Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 618
E-Mail: Nicole.Wagner@Kleve.de

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