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Datenschutz
Nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Der Einzelne ist davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
Dies ist die zentrale Aufgabe des Datenschutzgesetzes. Das Datenschutzgesetz nennt aber auch die Voraussetzungen, wann eine Erhebung personenbezogener Daten ohne freiwillige Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erlaubt ist, denn es liegt auf der Hand, dass zur Erfüllung bestimmter Aufgaben sowohl öffentliche wie auch private Stellen personenbezogenen Angaben benötigen. Der behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte unterstützt die Verwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes.
Das Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der folgenden Internet-Seite:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den Datenschutzbeauftragten.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Verfürth, Christoph |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 404 E-Mail: Christoph.Verfuerth@Kleve.de |
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