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Ehrenpatenschaften
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Grundgesetzes sein.
Haben Sie weitere Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Welbers, Martina |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 243 E-Mail: Martina.Welbers@Kleve.de |
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