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Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. „Seelisch behindert“ bedeutet, dass die Entwicklung der seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als sechs Monate verzögert ist. Eine Bedrohung besteht dann, wenn eine Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach fachlicher Kenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, kann durch den Fachbereich Jugend und Familie eine geeignete Unterstützung angeboten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Merkblatt.
Die Zuständigkeiten sind nach Straßenzügen im Stadtgebiet Kleve aufgeteilt. Entscheidend ist dabei die Meldeadresse des Kindes bzw. des Jugendlichen. Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner, können Sie dem Straßenverzeichnis entnehmen.
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.
Weiterführende Informationen
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
51.2 Sozialpädagogische Dienste, Wirtschaftliche Jugendhilfe |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 620 Elke.Laukens@Kleve.de |
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