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Einrichtung Haltverbotszonen (z.B. Umzug)

Anordnungen zum Einrichten von Haltverbotszonen, beispielsweise für  Umzüge oder Anlieferungen, können schriftlich beantragt werden. Darüber hinaus kann den Antragstellern ermöglicht werden, den entsprechenden Bereich mit einem Kraftfahrzeug zu beparken, um Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen.

Sollte sich der betroffene Bereich bereits innerhalb einer Haltverbotszone befinden, so kann auch lediglich die Ausnahmegenehmigung zum Beparken gemäß o. g. Zwecke beantragt werden.

Zu beachten ist, dass die Beschilderung mindestens 72 Stunden vor dem Termin aufzustellen ist. Die Aufstellung der Beschilderung erfolgt nicht durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, sondern ist vom Antragsteller zu veranlassen.

Sofern Sie keine Möglichkeit haben, die Verkehrs- und Zusatzzeichen der Straßenverkehrsordnung zu beschaffen und aufzustellen, kann dies durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve –AöR– (USK, Brabanterstraße 62, 47533 Kleve, Tel.: 02821-8994 -00/Fax: -09) kostenpflichtig vorgenommen werden.

Ansprechpartner der USK ist Herr Hölscher,  Tel. (02821) 8994-55.

Die entsprechenden Schilder können auch bei den jeweiligen Fach-/Speditionsfirmen ausgeliehen werden.

Notwendige Unterlagen

Der schriftliche Antrag sollte mindestens die nachfolgenden Aspekte beinhalten:

  • Zeitraum
  • Örtlichkeit
  • Art der geplanten Maßnahme

Für den Fall, dass die Antragstellung nicht eindeutig ist oder die Angaben unvollständig sind, kann seitens des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung ein gebührenpflichtiger Ortstermin durchgeführt werden. Dieser Ortstermin könnte hinfällig werden, wenn entsprechende Fotos von der Örtlichkeit dem Antrag beigefügt sind.

Bearbeitungszeit

Die Beantragung sollte etwa 14 Tage vor der Maßnahme erfolgen. Grundsätzlich erfolgt die Zustellung des Genehmigungsbescheides circa 1 Woche vor dem geplanten Termin auf dem Postweg.

Gebühren
  • je Ausnahmegenehmigung mit Anordnung einer Haltverbotszone 40,00 €
  • je Ausnahmegenehmigung ohne Anordnung einer Haltverbotszone 25,00 €
  • je Ortstermin/Besprechung 30,00 €
Rechtsgrundlagen
  • §§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 47 Abs. 2 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) in der derzeit geltenden Fassung
  • Allgemeinverfügung Nr. 16 (Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr) vom 12.12.2001

Ansprechpartner

Name Kontakt
Esser, Sven
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 405
E-Mail: Sven.Esser@Kleve.de

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