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Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung
Für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhebt die Stadt Kleve als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen öffentlich-rechtlichen Beitrag.
Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung und richtet sich nach dem Alter des Kindes, der wöchentlichen Betreuungszeit sowie dem anrechenbaren Einkommen der Eltern.
Beitragsermäßigungen gibt es für Familien mit geringem Einkommen, bei Kindern in den letzten beiden Kita-Jahren oder bei der Betreuung mehrerer Kinder gleichzeitig.
Die Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge durch Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegeperson ist nicht zulässig. Das Beitragserhebungsverbot umfasst z. B. sogenannte „Aufnahmegebühren" oder Materialzuzahlungen. Jedoch sind die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeperson berechtigt, ein angemessenes Entgelt für die Mahlzeiten zu verlangen. Eltern mit niedrigem Einkommen können die Kostenübernahme durch die Stadt Kleve beantragen.
Ansprechpartner: Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen
Sachgebiet | Name | |
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Kitas in kirchlicher Trägerschaft und sonstiger freier Träger |
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Kitas von Elterninitiativen und in kommunaler Trägerschaft |
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Ansprechpartner: Elternbeiträge Kindertagespflege
Sachgebiet | Name | |
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Elternbeitrag für die Kindertagespflege Nachname des Kindes A-L |
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Elternbeitrag für die Kindertagespflege Nachname des Kindes M-Z |
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