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Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung

Für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhebt die Stadt Kleve als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen öffentlich-rechtlichen Beitrag.

Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung und richtet sich nach dem Alter des Kindes, der wöchentlichen Betreuungszeit sowie dem anrechenbaren Einkommen der Eltern.

Beitragsermäßigungen gibt es für Familien mit geringem Einkommen, bei Kindern in den letzten beiden Kita-Jahren oder bei der Betreuung mehrerer Kinder gleichzeitig.

Die Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge durch Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegeperson ist nicht zulässig. Das Beitragserhebungsverbot umfasst z. B. sogenannte „Aufnahmegebühren" oder Materialzuzahlungen. Jedoch sind die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeperson berechtigt, ein angemessenes Entgelt für die Mahlzeiten zu verlangen. Eltern mit niedrigem Einkommen können die Kostenübernahme durch die Stadt Kleve beantragen.

Ansprechpartner: Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

SachgebietName
Kitas in kirchlicher Trägerschaft und
sonstiger freier Träger
Kaus, Heike
Kitas von Elterninitiativen und
in kommunaler Trägerschaft

Hendricks, Jan-Peter

 

Ansprechpartner: Elternbeiträge Kindertagespflege

SachgebietName
Elternbeitrag für die Kindertagespflege
Nachname des Kindes A-L  
Krause, Anja              
Elternbeitrag für die Kindertagespflege
Nachname des Kindes M-Z
Jaroniak, Heidi

Elternbeiträge

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