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Freistellungsverfahren
Wie darf ich bauen in Kleve? Die Gestaltungssatzungen finden Sie hier
Einen förmlichen Antragsvordruck zur Genehmigungsfreistellung für Wohnhäuser in Bebauungsplangebieten können Sie herunterladen.
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung? Dann wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.
Einteilung der Bauaufsichtsbezirke
Für die Bearbeitung der Bauanträge ist das Stadtgebiet in drei große Bereiche aufgeteilt worden. Die Bereiche werden wie folgt zugeordnet:
Herr Freye bearbeitet die Ortsteile Bimmen, Düffelward, Keeken, Kellen, Rindern, Salmorth, Schenkenschanz, Kleve (nord-westlich B9 bis Spoykanal)
Frau van Lunteren bearbeitet Teilbereiche der Innenstadt, sowie die Ortsteile Materborn, Donsbrüggen und Reichswalde.
Herrn Vonk bearbeitet die Ortsteile Brienen, Griethausen, Hurendeich, Warbeyen, Wardhausen, Teilbereiche der Gewerbegebiete Nellenwardgen und Hammscher Hof und die Bereiche Kleve Unterstadt und Innenstadt.
Gebühren – Freistellungsverfahren
Bei Bauvorhaben im Rahmen eines Freistellungsverfahrens darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden. In diesem Falle entstehen keine Gebühren.
Teilt die Stadt dem Bauherrn vor Ablauf der Monatsfrist mit, dass mit dem Bau begonnen werden kann, ist eine Pauschalgebühr von 50,00 € zu zahlen.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Schmitz, Kristina |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 221 E-Mail: Kristina.Schmitz@kleve.de |
Wilkes, Tobias |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 216 E-Mail: Tobias.Wilkes@kleve.de |
van Bebber, Claudia |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 610 E-Mail: Claudia.van.Bebber@Kleve.de |
Freytag, Anja |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 610 E-Mail: Anja.Freytag@kleve.de |
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