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Führungszeugnis
Diese Dienstleistung ist derzeit ohne Termin möglich. Bitte wenden Sie sich zu den Öffnungzeiten an die Information des Rathauses.
Das polizeiliche Führungszeugnis kann für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden.
Der Antrag wird auf elektronischem Weg an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesendet. Dort wird das Führungszeugnis anhand des Bundeszentralregisters erstellt und im Anschluss versandt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde werden die genaue Anschrift der Behörde, der Verwendungszweck, das Aktenzeichen und ggf. der zuständigen Sachbearbeiter benötigt
- Bei erweiterten Führungszeugnissen muss ein schriftlicher Nachweis der anfragenden Stelle vorliegen, dass das erweiterte Führungszeugnis beantragt werden soll
Bearbeitungsdauer
Auf die Bearbeitungsdauer hat die Stadt Kleve keinen Einfluss. In der Regel beträgt diese 10-14 Tage.
Falls der Antragssteller neben der deutschen Staatsangehörigkeit die eines weiteren EU-Staates besitzt, so wird automatisch das europäische Führungszeugnis erstellt. Hier kann die Dauer bei 3-4 Wochen liegen.
Gebühr
Bei Antragsstellung wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben, unabhängig von der Art des Führungszeugnisses.
Bei Mittellosigkeit des Antragstellers oder einem gemeinnützigen Verwendungszweck kann die Gebühr entfallen. Nachweise hierüber sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Beantragung im Internet
Führungszeugnisse können im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzungen hierfür sind der Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre des Bundesamtes für Justiz.
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