Inhalt
Gaststättenerlaubnis (Schankerlaubnis/ Sperrzeitverkürzung)
Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.
Sobald Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, dann benötigen Sie eine Gestattung.
Des Weiteren können Sie beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Sperrzeitverkürzung beantragen.
Formulare
- Kurzzeitliche Gaststättenrechtliche Erlaubnis zur Schankwirtschaft bzw. Speisewirtschaft gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) mit/ohne Sperrzeitverkürzung gem. § 18 GastG
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs gemäß § 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG)
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Bodenberger, Tim |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 253 E-Mail: Tim.Bodenberger@Kleve.de |
Social Media