Inhalt

Gaststättenkonzession

Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Sie benötigen jedoch nicht für jede Tätigkeit im Gaststättengewerbe eine Erlaubnis.

Grundsätzlich gilt:
Sobald Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.

Vom Antragsteller sind folgende Unterlagen beizubringen:

  1. aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
  2. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
  3. aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
  4. Auszug aus der Schuldnerdatei (Amtsgericht)
  5. Unterrichtungsnachweis (IHK) – falls nicht vorhanden, erfolgt die Anmeldung für die Unterrichtung bei der Antragstellung
  6. Lage- und Grundrissplan des Betriebes
  7. Kopie des Pachtvertrages

Bei der Übernahme eines Betriebes zusätzlich:

  • Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers

Gebühren
Die Gebühr für eine Gaststättenkonzession wird nach dem Verwaltungsaufwand bemessen und liegt zwischen 500,00 Euro und 1.200,00 Euro.

Für eine vorläufige Erlaubnis beträgt die Gebühr je nach Verwaltungsaufwand zwischen 110,00 Euro und 165,00 Euro.

Ergänzende Vorschriften für spezielle Rechtsformen (GbR, GmbH):

Sollte der Betrieb in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben werden, werden die genannten Unterlagen für jeden Gesellschafter benötigt, da für jede Person eine gesonderte Erlaubnis erteilt wird.

Sollte der Betrieb durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden, so wird die juristische Person selbst Erlaubnisinhaber und Gewerbetreibender. In diesem Fall sind von der GmbH folgende Unterlagen vorzulegen:

Für jeden Geschäftsführer werden die unter den Punkten 1 bis 5 genannten Unterlagen benötigt. Ist für die Führung des Betriebes ein Betriebsleiter vorgesehen, der nicht Geschäftsführer ist, so hat die GmbH für diesen zusätzlich eine Stellvertretererlaubnis gemäß § 9 Gaststättengesetz zu beantragen. Auch hierbei werden die o.a. Unterlagen für den Stellvertreter benötigt.

Weitere Erlaubnisse im Genehmigungsverfahren:
Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. Für bestimmte Maßnahmen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb vielleicht vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Gaststätte betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.

Es empfiehlt sich daher, die baurechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären!

Vorläufige Erlaubnisse:
Bei einer änderungsfreien Übernahme besteht für Sie die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis zu beantragen.

Diese können Sie erhalten, wenn der Antrag, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und mängelfreie Abnahmebescheinigungen der Lebensmittelaufsicht und der Abteilung Bauordnung vorliegen.

Bis alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergeht eine gewisse Zeit. Es empfiehlt sich daher frühzeitig (mindestens einen Monat vor der geplanten Eröffnung) den Gaststättenantrag zu stellen.

Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Bodenberger, Tim
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 253
E-Mail: Tim.Bodenberger@Kleve.de

nach oben