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Geruchsbelästigungen
Die Geruchsbelästigung ist eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens über einen gewissen Zeitraum und in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen durch ausströmende Gerüche.
Notwendige Unterlagen
Die schriftliche Beschwerde/Anzeige sollte möglichst zeitnah erfolgen und folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Meldenden,
- Name und Adresse des (vermeintlich) Verursachenden,
- Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Geruchsbelästigung sowie
- möglichst Angabe von Zeugen.
Anonyme Beschwerden und Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Brockmann, Gregor |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 287 E-Mail: Gregor.Brockmann@Kleve.de |
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