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Geruchsbelästigungen

Die Geruchsbelästigung ist eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens über einen gewissen Zeitraum und in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen durch ausströmende Gerüche.

Notwendige Unterlagen

Die schriftliche Beschwerde/Anzeige sollte möglichst zeitnah erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Meldenden,
  • Name und Adresse des (vermeintlich) Verursachenden,
  • Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Geruchsbelästigung sowie
  • möglichst Angabe von Zeugen.

Anonyme Beschwerden und Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW

Ansprechpartner

Name Kontakt
Brockmann, Gregor
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 287
E-Mail: Gregor.Brockmann@Kleve.de

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