Inhalt

Gewässerschutzbeauftragter

Gewässerschutzbeauftragter ist für den Gewässerschutz zu bestellen, wenn Benutzer von Gewässern an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen. Er ist u.a. berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen und auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe hinzuwirken. Vgl. §§ 21a Wasserhaushaltsgesetz.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per EMail an die zuständigen Sachbearbeiterinnen.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Klockhaus, Bernhard
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 283
E-Mail: Bernhard.Klockhaus@kleve.de

nach oben