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Gewerbeabmeldung

Aufgrund der derzeitigen Pandemie werden nur in besonderen Fällen Termine vergeben. Für eine Beratung stehen Ihnen die u.a. Ansprechpartner zu den Öffnungszeiten selbstverständlich gerne telefonisch und per Mail zur Verfügung. Das Einreichen der Meldung auf postalischem Wege ist natürlich weiterhin möglich.

Bis zur Normalisierung der Situation wird empfohlen, den Online-Anmeldeservice des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zu nutzen.

Unter www.gewerbe.nrw können Sie online Ihre Gewerbemeldung einreichen und bestätigen lassen. Die Registrierung entspricht der lokalen Meldung und ist bundesweit gültig.

 

Gleichzeitig mit der Aufgabe eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung beziehungsweise einer unselbstständigen Zweigstelle oder der Verlegung des Betriebssitzes in ein anderes Stadtgebiet, muss das Gewerbe abgemeldet werden.

Die Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit muss bei der Gewerbestelle gleichzeitig angezeigt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte, das heißt der Ort der Gewerbeausübung liegt.

Die Gewerbeabmeldung ist für Sie gebührenfrei.

Wer ist meldepflichtig? 

  • Bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende;
  • Bei Personengesellschaften(z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter;
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

In welcher Form ist das Gewerbe abzumelden?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt schriftlich über bundeseinheitliche Vordrucke oder durch persönliche Vorsprache. Jedoch sind weitere Unterlagen Ihrerseits erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist
  • Bei Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder beglaubigte Kopie des notariellen Vertrages

Im Einzelfall können jedoch noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Nehmen Sie vor der Gewerbeabmeldung gerne mit den unten angegebenen Ansprechpartnern der Gewerbestelle telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Ihre schriftliche Abmeldung richten Sie bitte an folgende Adresse:

Stadt Kleve
Fachbereich 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Minoritenplatz 1
47533 Kleve

 

Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Janssen, Michel
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 251
E-Mail: Michel.Janssen@kleve.de
Bodenberger, Tim
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 253
E-Mail: Tim.Bodenberger@Kleve.de

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