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Gewerbeummeldung

Aufgrund der derzeitigen Pandemie werden nur in besonderen Fällen Termine vergeben. Für eine Beratung stehen Ihnen die u.a. Ansprechpartner zu den Öffnungszeiten selbstverständlich gerne telefonisch und per Mail zur Verfügung. Das Einreichen der Meldung auf postalischem Wege ist natürlich weiterhin möglich.

Bis zur Normalisierung der Situation wird empfohlen, den Online-Anmeldeservice des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zu nutzen.

Unter www.gewerbe.nrw können Sie online Ihre Gewerbemeldung einreichen und bestätigen lassen. Die Registrierung entspricht der lokalen Meldung und ist bundesweit gültig.

 

Gleichzeitig mit der Veränderung des Gegenstandes des Gewerbebetriebes (z.B. Ausweitung auf andere Warengruppen) oder der Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde ist eine Gewerbeummeldung bei der Gewerbemeldestelle notwendig. 

Die Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit muss bei der Gewerbestelle gleichzeitig angezeigt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte, das heißt der Ort der Gewerbeausübung liegt.

 Gebühr*
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind.26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind.33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen13,00 €
Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden15,00 €

*gemäß Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnunge Nordrhein-Westfalen

Wer ist meldepflichtig?

  • Bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende;
  • Bei Personengesellschaften(z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter;
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH). 

In welcher Form ist das Gewerbe umzumelden?

Die Gewerbeummeldung erfolgt schriftlich über bundeseinheitliche Vordrucke oder durch persönliche Vorsprache. Jedoch sind weitere Unterlagen Ihrerseits erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist
  • Bei Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder beglaubigte Kopie des notariellen Vertrages
  • Erlaubnis bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit (z.B. Makler)

Im Einzelfall können jedoch noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Nehmen Sie vor der Gewerbeummeldung gerne mit den unten angegebenen Ansprechpartnern der Gewerbestelle telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Ihre schriftliche Anzeige richten Sie bitte an folgende Adresse:

Stadt Kleve
Fachbereich 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Minoritenplatz 1
47533 Kleve

 

Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Janssen, Michel
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 251
E-Mail: Michel.Janssen@kleve.de
Bodenberger, Tim
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 253
E-Mail: Tim.Bodenberger@Kleve.de

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