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Kinderreisepass

Diese Dienstleistung ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe.

Erforderliche Unterlagen
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal ein halbes Jahr alt)
  • Geburtsurkunde
  • Unterschrift bzw. Vollmacht aller Erziehungsberechtigten

Das Kind muss persönlich bei der Vorsprache anwesend sein.

Falls nur ein Elternteil mit dem Kind vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung der weiteren Erziehungsberechtigten abzugeben, womit er/ sie der Ausstellung des Kinderreisepasses zustimmt. Der Ausweis oder eine Ausweiskopie der nicht anwesenden Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.

Bei Alleinerziehenden wird der Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes benötigt, bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde.

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.

Gültigkeit

Das Dokument ist ein Jahr gültig.

Verlängerung

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann der Kinderreisepass verlängert werden. Voraussetzung hierbei ist ein gültiger Kinderreisepass sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Hierbei muss lediglich ein Erziehungsberechtigter zusammen mit dem Kind vorsprechen.

Falls im Kinderreisepass keine Seiten für den Verlängerungsaufkleber mehr frei sind oder die Gültigkeit bereits abgelaufen ist, muss ein neuer Pass beantragt werden. Hierbei müssen erneut alle Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift dem Antrag zustimmen.

Gebühren

Bei Austellung eines neuen Passes beträgt die Gebühr 13 Euro.

Eine Verlängerung kostet 6 Euro.

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