Inhalt
Kleineinleiterabgabe
Der Abgabesatz für die Kleinleiterabgabe wird vom Landesum- weltamt NRW festgesetzt und beträgt zur Zeit 17,90 €/Person/jährlich. Stichtag ist nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kleve jeweils der 30.06. des dem Erhebungszeitraum vorhergehenden Jahres.
Zur Kleinleiterabgabe sind die Haushalte zu veranlagen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, deren Schmutz- wasser in den Untergrund eingeleitet wird und deren Ab- wasserbehandlungsanlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Kleinleiterabgabe ist von den Städten und Gemeinden zu erheben und an das Landes- umweltamt NRW abzuführen.
Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben zu erlauben, die Kleineinleiterabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jeder Zeit widerrufen.
Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.
Formulare
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Hasikic, Jasmina |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 229 E-Mail: Jasmina.Hasikic@kleve.de |
Social Media