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Lastenzuschuss (bei Eigentum)

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum sind:

  • Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts - bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Wieczorek, Aleksandra
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 581
E-Mail: Wieczorek@kleve.de
Heringslack, Jana
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 724
E-Mail: Jana.Heringslack@kleve.de
Cluse, Yvonne
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 575
E-Mail: Yvonne.Cluse@kleve.de
Verriet, Linda
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 575
E-Mail: Linda.Verriet@kleve.de

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