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Leichenpässe

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

 

Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes;
  • Bescheinigung über die Einsargung

Bei Feuerbestattungen (bzw. Überführungen zu einem Krematorium) ist zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung über die Todesursache der unteren Gesundheitsbehörde notwendig.

 

Gebühr

  • Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 25 Euro.

Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Brockmann, Gregor
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 287
E-Mail: Gregor.Brockmann@Kleve.de

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