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Leichenpässe
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes;
- Bescheinigung über die Einsargung
Bei Feuerbestattungen (bzw. Überführungen zu einem Krematorium) ist zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung über die Todesursache der unteren Gesundheitsbehörde notwendig.
Gebühr
- Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 25 Euro.
Formulare
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Brockmann, Gregor |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 287 E-Mail: Gregor.Brockmann@Kleve.de |
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