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Meldebescheinigungen
Diese Dienstleistung ist derzeit ohne Termin möglich. Bitte wenden Sie sich zu den Öffnungzeiten an die Information des Rathauses.
Die Meldebescheinigung ist ein Auszug der im Melderegister eingetragenen Daten zu einer Person. Die Bescheinigung besitzt ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Haushaltsbescheinigung
Die Haushaltsbescheinigung ist eine gesonderte Form der Meldebescheinigung. In ihr sind alle Angehörigen eines Haushaltes namentlich genannt.
Lebensbescheinigung
Für Bezieher der Leistungen von ausländischen Pensions- und Rentenkassen wird eine Lebensbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung dient der jeweiligen Kasse als Nachweis, dass der Bezieher nicht verstorben ist und die Leistungen unrechtmäßig weitergezahlt werden.
Gebühren
Bei Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 9,00 € erhoben.
Haushalts- und Lebensbescheinigungen sind gebührenfrei.
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