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Melderegisterauskünfte

Diese Dienstleistung ist derzeit nur auf schriftlichem Wege möglich. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an die Postanschrift des Bürgerbüros. Die Anfragen werden chronologisch nach Posteingangsstempel abgearbeitet. Aufgrund des sehr hohen Anfrageaufkommens rechnen Sie für die Rückantwort bitte mit mehrwöchiger Wartezeit.

Eine Auskunft aus dem Melderegister muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro beantragt werden. Hierbei werden die persönlichen Daten der anfragenden Person bzw. Stelle erfasst.

Zur Identifizierung der gesuchten Person sind die Angabe von Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum sowie bisherige oder frühere Anschriften zu nennen.

Bei jeder Anfrage ist anzugeben, ob ein gewerblicher Zweck vorliegt. Dieser Zweck muss genau definiert sein.

Falls die Auskunft für Zwecke des Adresshandels oder Werbung verwendet wird, muss vor Erteilung der Auskunft die Zustimmung der angefragten Person durch die Meldebehörde eingeholt werden.

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über natürliche Personen erteilt werden. Auskünfte über juristische Personen (z. B. Firmen) erhalten Sie beim Gewerbeamt.

Einfache Melderegisterauskunft

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Vor- und Nachname, Doktorgrad und Anschrift einer Person mitgeteilt, weitere Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich.

Gebühren

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden 11 € Gebühr erhoben, bei der erweiterten Auskunft 15 €.

Die Gebühr wird für die Beantwortung der Anfrage erhoben. Im Falle einer Negativauskunft besteht trotzdem Zahlungspflicht.

Bearbeitungsdauer

Bei einer schriftlichen oder postalischen Anfrage kann aufgrund des generell hohen Aufkommens an Anfragen die Beantwortung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsdauer erhöht sich zudem, falls zuvor auf postalischem Wege die Zustimmung der Meldepflichtigen eingeholt werden muss.

Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Erinnerungen bzw. Aufforderungen ab. Alle Anfragen werden nach Eingangsdatum chronologisch abgearbeitet.

 

 

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