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Mietzuschuss (bei Miete)
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- Mieter oder Untermieter von Wohnraum
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Wieczorek, Aleksandra |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 581 E-Mail: Wieczorek@kleve.de |
Heringslack, Jana |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 724 E-Mail: Jana.Heringslack@kleve.de |
Cluse, Yvonne |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 575 E-Mail: Yvonne.Cluse@kleve.de |
Verriet, Linda |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 575 E-Mail: Linda.Verriet@kleve.de |
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