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Rechtsgrundlagen für Vergaben

Rechtsgrundlagen für Vergaben

Das Vergabewesen richtet sich im Wesentlichen nach den folgenden Rechtsvorschriften:

1. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)

Die VOL enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Leistungen, also für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Lieferaufträge sind entgeltliche Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge über Waren, je nachdem mit oder ohne Kaufoption. Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge über die Erbringung von gewerblichen und freiberuflichen Dienstleistungen.

2. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die VOB enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Bauleistungen, also für Bauaufträge. Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.

3. Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Die VOF enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflichen Tätigen angeboten werden. Das sind zum Beispiel Leistungen von Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen, Ingenieuren. Die VOF findet Anwendung bei vorab geschätzten Kosten von über 246.330 € (brutto).

Zentrale E-Mailadresse der ZVS:

vergabestelle@kleve.de

Bitte senden Sie Anfragen zu Ausschreibungen etc. ausschließlich an diese Adresse, da nicht immer alle Mitarbeiterinnen im Dienst sind.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Werland, Andrea
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 325
E-Mail: Andrea.Werland@Kleve.de
Verhoeven, Stefan
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 325
E-Mail: Stefan.Verhoeven@Kleve.de

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