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Schiedsamt

Das Schiedsamt wird von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen ausgeübt.

Aufgaben:
Ihre Aufgabe ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.

In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.

Persönliche Voraussetzungen:
Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Schiedsperson kann jeder werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 70 Jahre ist, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Sie wird für 5 Jahre von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung gewählt und von den Präsidenten bzw. Direktoren der Amtsgerichte ernannt.

Rechtsgrundlagen:
Näheres regelt das Schiedsamtsgesetz NRW.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Brockmann, Gregor
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 287
E-Mail: Gregor.Brockmann@Kleve.de

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