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Schulentwicklungsplan

Gemäß § 80 Schulgesetz NRW sind Gemeinden, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich einen Schulentwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Die Schulentwicklungsplanung muss folgenden inhaltlichen Anforderungen entsprechen:

das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schulgrößen (Schülerzahl, Zügigkeit) und Schulstandorten.

die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen und Jahrgangsstufen.

die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen und Schulstandorten.

 

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Ansprechpartner

Name Kontakt
Boltersdorf, Sandra
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 360
E-Mail: Sandra.Boltersdorf@Kleve.de

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