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Sondernutzung (Werbung im öffentlichen Verkehrsraum/ Nutzung öffentlicher Flächen)
Für jegliche Werbung im öffentlichen Verkehrsraum sowie jede Benutzung öffentlicher Flächen (öffentliche Straßen, Plätze, Wege, etc.) über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) muss ein Antrag beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie, Warenauslagen und Werbeständer.
Wegen etwaiger straßenbaurechtlicher oder technischer Belange (z.B. Beweissicherungsverfahren) hat sich der Erlaubnisnehmer vor Beginn der Maßnahme mit dem Fachbereich Tiefbau bzw. mit den Umweltbetrieben der Stadt Kleve (USK) in Verbindung zu setzen.
Welche Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Ort der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- Nähere Angaben über die geplante Maßnahme
- Ausmaß der Sondernutzung
- ggf. Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite
Die Erlaubnis zur Sondernutzung kann mittels des Vordruckes (s. unten, „Formulare“) erfolgen.
Gebühren & weitere Informationen
In Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und der Art der Sondernutzung sind verschiedene Gebühren zu entrichten. Die Höhe der unterschiedlichen Sondernutzungsgebühren ist der Sondernutzungssatzung der Stadt Kleve zu entnehmen:
Weiterführede Informationen zu Sondernutzungserlaubnissen in Kleve finden Sie auch in den Gestaltungsrichtlinien zur Sondernutzungssatzung.
Bei Fragen zu der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, nehmen Sie gerne mit dem unten angegebenen Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Janssen, Michel |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 251 E-Mail: Michel.Janssen@kleve.de |
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