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Sozialer Wohnungsbau
Förderung des Mietwohnungsbaus
Durch die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus kann subventionierter Wohnraum einer breiten Schicht der Bevölkerung zu entsprechend niedrigen Mieten angeboten werden. Dieser Wohnraum darf grundsätzlich nur von Wohnungssuchenden bezogen werden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind.
Förderung von Eigentumsmaßnahmen
Darlehensnehmer können eine Verlängerung der ihnen gewährten Zinsvergünstigung beantragen, sofern der Förderzweck weiterhin Bestand hat. Ist dies der Fall, wird die Zinsvergünstigung weiter gewährt.
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.
Formulare
- Antrag auf Erteilung
- Einkommenserklärung Antragsteller
- Einkommenserklärung haushaltsangehörige Person
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Schaefer, Saskia |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 585 E-Mail: Saskia.Schaefer@kleve.de |
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