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Veranstaltungen (u.a. Nachbarschaftsfeste, Großveranstaltungen)
Öffentliche Veranstaltungen im Freien gibt es in sehr unterschiedlichen Formen und Ausmaßen: große Musik- und Kulturveranstaltungen mit tausenden von Besuchern, Karnevalsveranstaltungen, Martinsumzüge, Straßenfeste, um nur einige Bespiele zu nennen.
Je nach Art und Ort der Veranstaltungen benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden. Außerdem müssen Sie sich Gedanken machen, Ihre Veranstaltung für alle sicher zu gestalten.
Die Prüfung, welche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse Sie brauchen, welche Sicherheitsauflagen Sie benötigen und was sonst noch erforderlich ist sowie die evtl. Beteiligung weiterer zuständiger Fachbereiche oder Behörden übernimmt Ihr u.a. Ansprechpartner für Sie.
Nutzung einer öffentlichen Fläche
Für die Nutzung einer öffentlichen Fläche (Straße/ Platz) muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Hierfür ist die genaue Flächengröße anzugeben.
Des Weiteren ist bei der Nutzung einer Straße eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (vgl. § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung) erforderlich.
Im Rahmen dessen, ist durch den Veranstalter einer Veranstaltererklärung zu unterzeichnen sowie den Nachweis der Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) einzureichen.
Wird eine öffentliche Grünfläche genutzt, muss ein Gestattungsvertrag geschlossen werden.
Für die Nutzung einer öffentlichen Fläche, welche unter Denkmalschutz steht, ist zudem eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Verkehrliche Auswirkungen
Manche Veranstaltungen wirken sich auch unmittelbar auf die Verkehrsströme aus oder benötigen derart viel Platz, dass beispielsweise ein Parkplatz in Anspruch genommen werden muss. Die Bereitstellung einer solchen Fläche kann nur durch eine rechtzeitige Sperrung mit vorhergehender Beschilderung erfolgen. Dazu ist eine verkehrliche Anordnung (vgl. §§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung) zwingend notwendig, die vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve erteilt wird.
Um Ihnen zielgerichtet helfen zu können, brauchen wir möglichst genaue Angaben über die von Ihnen geplante Veranstaltung. Bitte füllen Sie deshalb das u.a. Antragsformular sorgfältig aus und leiten uns dieses unterzeichnet zu. Wir bemühen uns, Ihren Antrag zusammen mit den anderen betroffenen Dienststellen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Damit Sie rechtzeitig Ihre Genehmigungen von uns erhalten, ist es erforderlich, dass Sie die nachstehenden Antragsfristen beachten:
- bei erstmaligen neuen Großveranstaltungen spätestens sechs Monate,
- sonst bei Großveranstaltungen spätestens vier Monate oder
- bei alle anderen Veranstaltungen spätestens zwei Monate vor
Veranstaltungsbeginn.
Das entwickelte Antragsformular für Veranstaltungen beinhaltet alle notwendigen sicherheits- und ordnungsrelevanten Aspekte einer Veranstaltung.
Zudem beinhaltet dieses gleichzeitig Anträge für alle ggf. erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B. Gestattung zum Ausschank von Alkohol gemäß § 12 Gaststättengesetz; Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 9 und 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW; Sondernutzung gemäß Straßenverkehrsordnung/ Straßen und Wegegesetz NRW).
Gebühren
Die Gebühren sind abhängig von den erforderlichen Genehmigungen/ Erlaubnissen.
Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren können Sie den maßgeblichen Nutzungssatzungen (Satzung der Stadt Kleve vom 06.10.1997 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kleve) entnehmen.
Für den Abschluss eines Gestattungsvertrages fallen Gebühren für den Veranstalter an. Ebenfalls ist hierbei eine Kaution bei der Stadt Kleve in bar zu hinterlegen.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ist die Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung der Veranstaltung mit und ohne Straßensperrung (verkehrliche Anordnung) gebührenpflichtig.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW ist gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in Verbindung mit Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig.
Wenn Sie Fragen oder wegen der Diskussion über Sicherheitsauflagen Zweifel haben, ob Sie Ihre Veranstaltung wunschgemäß durchführen können, rufen Sie doch einfach bei Ihrem Ansprechpartner an. Wir helfen gerne.
Unser Ziel ist, gemeinsam mit Ihnen als Veranstalter, Veranstaltungen für die Bürger unserer Stadt möglich zu machen und sicher zu gestalten.
Formulare
- Antrag auf Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung
- Veranstaltererklärung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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van Acken, Lars |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 233 E-Mail: Lars.van.Acken@Kleve.de |
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