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Straßenumzüge (bspw. Schützen-, Martins- und Festumzüge)

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, erfordern häufig eine Erlaubnis nach dem Verkehrsrecht.

Dies dient sowohl der Sicherheit der geplanten Veranstaltung als auch aller weiteren Verkehrsteilnehmer.

Notwendige Unterlagen

Bei der Antragstellung sind folgende Mindestangaben zu übermitteln:

Im Rahmen der Bearbeitung können gebührenpflichtige Ortstermine/ Besprechungen erforderlich werden. Daher ist sowohl vor dem Hintergrund der Bearbeitungsgeschwindigkeit als auch der Gebührenhöhe darauf hinzuweisen, dass Antragsteller die Vorhaben möglichst eindeutig darlegen. Im Übrigen können nachträgliche Änderungen (z. B. des Umzugsweges) gebührenpflichtig sein, da hierdurch eine erneute Prüfung der Sachlage erforderlich sein kann.

 Bearbeitungszeit

Die schriftliche Beantragung hat wenigstens drei Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen. Bei komplexeren Straßenumzügen – etwa unter Teilnahme von Fahrzeugen – sollte zur Sicherstellung der Durchführbarkeit eine Beantragung so früh wie möglich erfolgen. Hintergrund ist die stets bestehende Notwendigkeit weitere Behörden zu Ihrem Antrag um Stellungnahme zu bitten. 

Gebühren 

Für Umzüge:

  • ohne Straßensperrung                  30,00 €
  • mit Straßensperrung                     60,00 €
  • je Ortstermin/ Besprechung           30,00 €

Rechtsgrundlagen 

  • §§ 29 Abs. 2, 47 Abs. 1 der StVO
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98)
  • Allgemeinverfügung Nr. 16 (Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr) vom 13.03.2018

Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Esser, Sven
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 405
E-Mail: Sven.Esser@Kleve.de

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