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Straßenumzüge (bspw. Schützen-, Martins- und Festumzüge)
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, erfordern häufig eine Erlaubnis nach dem Verkehrsrecht.
Dies dient sowohl der Sicherheit der geplanten Veranstaltung als auch aller weiteren Verkehrsteilnehmer.
Notwendige Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Mindestangaben zu übermitteln:
- Geplantes Durchführungsdatum sowie Beginn und Ende des Umzuges
- Umzugsweg nach Straßen
- Ausgefülltes Formular Veranstaltererklärung
- Nachweis über den Abschluss einer veranstaltungsbezogenen Haftpflichtversicherung
Im Rahmen der Bearbeitung können gebührenpflichtige Ortstermine/ Besprechungen erforderlich werden. Daher ist sowohl vor dem Hintergrund der Bearbeitungsgeschwindigkeit als auch der Gebührenhöhe darauf hinzuweisen, dass Antragsteller die Vorhaben möglichst eindeutig darlegen. Im Übrigen können nachträgliche Änderungen (z. B. des Umzugsweges) gebührenpflichtig sein, da hierdurch eine erneute Prüfung der Sachlage erforderlich sein kann.
Bearbeitungszeit
Die schriftliche Beantragung hat wenigstens drei Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen. Bei komplexeren Straßenumzügen – etwa unter Teilnahme von Fahrzeugen – sollte zur Sicherstellung der Durchführbarkeit eine Beantragung so früh wie möglich erfolgen. Hintergrund ist die stets bestehende Notwendigkeit weitere Behörden zu Ihrem Antrag um Stellungnahme zu bitten.
Gebühren
Für Umzüge:
- ohne Straßensperrung 30,00 €
- mit Straßensperrung 60,00 €
- je Ortstermin/ Besprechung 30,00 €
Rechtsgrundlagen
- §§ 29 Abs. 2, 47 Abs. 1 der StVO
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98)
- Allgemeinverfügung Nr. 16 (Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr) vom 13.03.2018
Formulare
- Veranstaltererklärung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Esser, Sven |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 405 E-Mail: Sven.Esser@Kleve.de |
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