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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmpflicht

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsgurt in ihrem Fahrzeug anzulegen. Gleiches gilt in vielen Fällen für das Tragen von Schutzhelmen. In Ausnahmefällen kann man sich aber von diesen Pflichten gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung befreien lassen.

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen befreit werden, denen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder deren Körpergröße weniger als 150 Zentimeter beträgt.

Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelms aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag muss für die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Der Arzt muss darin nicht die Gründe aufführen, muss aber darlegen, ob eine zwingende Notwendigkeit einer Befreiung erforderlich ist und ob sie befristet oder unbefristet ist.

Diese ärztliche Bescheinigung ist ebenfalls Bestandteil des Antrages.

Bearbeitungszeit

Die Befreiung kann bei Beantragung direkt ausgehändigt werden.

Gebühr

Für die Ausstellung der Genehmigung wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 11,00 € erhoben.

Rechtsgrundlagen
  • §§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b, 47 Abs. 2 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98)
  • Allgemeinverfügung Nr. 16 (Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr) vom 12.12.2001

Ansprechpartner

Name Kontakt
Esser, Sven
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 405
E-Mail: Sven.Esser@Kleve.de

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