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Ausnahmegenehmigung Großraum - Schwertransporte

Der Transport von überschweren, überlangen, überbreiten und überhohen Ladungen im gewerblichen Güterkraftverkehr erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Unter Umständen erfolgt hierzu ein Anhörungsverfahren.

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung benötigen Sie einen schriftlichen Antrag nebst Kraftfahrzeug- und Anhängerscheinen, konkreten Wegstreckenvorschlägen, gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen nach § 70 der Straßenverkehrsordnung und weitere, für die Bewertung der Genehmigungsfähigkeit wichtige Rahmenbedingungen.

Bearbeitungszeit

Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten ist der Antrag frühestmöglich zu stellen. Grundsätzlich erfolgt die Zustellung des Genehmigungsbescheides möglichst zeitnah auf dem Postweg. In Folge der stark differierenden Komplexität kann eine Genehmigung zwischen 2 Werktagen und mehreren Wochen benötigen.

Gebühren
  • Einzelgenehmigungen (ohne Anhörung) bis zu einem Monat:
    - Kreis Kleve und Nachbarkreise                   40,00 €
    - Nordrhein-Westfalen                                60,00 €
    - Bundesrepublik Deutschland                      90,00 €
  • Einzelgenehmigungen (mit Anhörung) bis zu einem Monat:
    - Kreis Kleve und Nachbarkreise                  100,00 €
    - Nordrhein-Westfalen                               150,00 €
    - Bundesrepublik Deutschland                     250,00 €
  • Dauergenehmigungen bis zu einem Jahr:
    - Kreis Kleve und Nachbarkreise                  200,00 €
    - Nordrhein-Westfalen                               350,00 €
    - Bundesrepublik Deutschland                     600,00 €
Rechtsgrundlagen
  • §§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 47 Abs. 2 Nr. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98)
  • Allgemeinverfügung Nr. 16 (Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr) vom 12.12.2001

Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Esser, Sven
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 405
E-Mail: Sven.Esser@Kleve.de

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