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Ausnahmegenehmigung Großraum - Schwertransporte
Der Transport von überschweren, überlangen, überbreiten und überhohen Ladungen im gewerblichen Güterkraftverkehr erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Unter Umständen erfolgt hierzu ein Anhörungsverfahren.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie einen schriftlichen Antrag nebst Kraftfahrzeug- und Anhängerscheinen, konkreten Wegstreckenvorschlägen, gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen nach § 70 der Straßenverkehrsordnung und weitere, für die Bewertung der Genehmigungsfähigkeit wichtige Rahmenbedingungen.
Bearbeitungszeit
Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten ist der Antrag frühestmöglich zu stellen. Grundsätzlich erfolgt die Zustellung des Genehmigungsbescheides möglichst zeitnah auf dem Postweg. In Folge der stark differierenden Komplexität kann eine Genehmigung zwischen 2 Werktagen und mehreren Wochen benötigen.
Gebühren
- Einzelgenehmigungen (ohne Anhörung) bis zu einem Monat:
- Kreis Kleve und Nachbarkreise 40,00 €
- Nordrhein-Westfalen 60,00 €
- Bundesrepublik Deutschland 90,00 € - Einzelgenehmigungen (mit Anhörung) bis zu einem Monat:
- Kreis Kleve und Nachbarkreise 100,00 €
- Nordrhein-Westfalen 150,00 €
- Bundesrepublik Deutschland 250,00 € - Dauergenehmigungen bis zu einem Jahr:
- Kreis Kleve und Nachbarkreise 200,00 €
- Nordrhein-Westfalen 350,00 €
- Bundesrepublik Deutschland 600,00 €
Rechtsgrundlagen
- §§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 47 Abs. 2 Nr. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98)
- Allgemeinverfügung Nr. 16 (Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr) vom 12.12.2001
Formulare
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Esser, Sven |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 405 E-Mail: Sven.Esser@Kleve.de |
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