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Parkerleichterung für Ärzte
Als Ärztin oder Arzt können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche und/oder Notdiensteinsätze leisten.
Notwendige Unterlagen
- Bescheinigung der Ärztekammer über Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt oder Tätigkeit in einer ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung (Gemäß Ziffer I des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 2011).
- Kopie des Fahrzeugscheins (und eine Nutzungsbestätigung, wenn Sie nicht selbst Kraftfahrzeug-Halterin oder Kraftfahrzeug-Halter sind).
- Vermieterbescheinigung (nur für das Parken vor beziehungsweise in der Nähe der Praxis). Die Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters, dass zur Praxis kein Stellplatz gehört. Sie wird nur bei dem Erstantrag benötigt.
- Für die Berechtigung zum Parken vor oder in der Nähe der Praxis: Bestätigung über die Teilnahme an der Rufbereitschaft oder dem Notdienst. Diese Bescheinigungen fordern wir für Sie bei der Ärztekammer an.
Bearbeitungszeit
Die Parkerleichterung kann je nach Beantragung und vorhandener Aktenlage im günstigsten Fall direkt bearbeitet und ausgehändigt werden. Durch die Abhängigkeit von der Zuführung von Unterlagen weiterer Behörden, kann sich dies jedoch verzögern.
Gebühren
Die erstmalige Ausstellung unterliegt einer Gebührenerhebung in Höhe von 80,00 €. Für jede Verlängerung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben. Der Genehmigungszeitraum beträgt jeweils 2 Jahre.
Rechtsgrundlagen
- §§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3-4b, 11, 47 Abs. 2 Nr. 7, 8 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW - VII B 3 - 78-12/7 - vom 01.01.2011
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) in der derzeit geltenden Fassung
- Allgemeinverfügung Nr. 16 (Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr) vom 12.12.2001
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Esser, Sven |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 405 E-Mail: Sven.Esser@Kleve.de |
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