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Trödelmärkte

Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen bedürfen einer besonderen gewerberechtlichen Erlaubnis (Festsetzung als Jahrmarkt oder Spezialmarkt), die beim Fachbereich 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beantragen ist.

Die Marktfestsetzung ist mit Marktprivilegien verbunden, von denen die gewerblichen Teilnehmer profitieren können. Gleichzeitig dürfen aber auch Privatpersonen an erlaubnispflichtigen Märkten teilnehmen.  

So sind die gewerblichen Teilnehmer beispielsweise von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Einschränkungen nach dem Ladenöffnungsgesetz und dem Feiertagsgesetz NRW können entfallen.

Weiterhin dürfen auch ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen verabreicht werden. Für das Ausschenken von alkoholischen Getränken ist eine Gestattung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Marktfestsetzung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen beim Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  • aktuelle Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung, zu beantragen beim Finanzamt)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Teilnahmebedingungen des Veranstalters
  • vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
  • Stellplatznachweis
  • Lageplan des Veranstaltungsgelände

Ansprechpartner

Name Kontakt
Bodenberger, Tim
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 253
E-Mail: Tim.Bodenberger@Kleve.de

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