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Vergnügungssteuer
Einer Besteuerung unterliegen die im Stadtgebiet Kleve veranstalteten Vergnügungen (Veranstaltungen), Spielgeräte, Spielstätten u.s.w.
Die gültige Vergnügunssteuersatzung steht Ihnen zur Einsicht als Download zur Verfügung.
Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zu erlauben, die Vergnügungssteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine an- stehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeit- aufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jeder Zeit widerrufen.
Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.
Downloads
Formulare
- Lastschriftmandat für Antragsteller mit Kassenzeichen
- Widerruf des erteilten Lastschriftmandats
- Lastschriftmandat für Zahlungspflichtige
- Vergnügungssteuer Anmeldung
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Hasikic, Jasmina |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 229 E-Mail: Jasmina.Hasikic@kleve.de |
Sänger, Lennart |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 313 E-Mail: Lennart.Saenger@kleve.de |
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