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Vergnügungssteuer

Einer Besteuerung unterliegen die im Stadtgebiet Kleve veranstalteten Vergnügungen (Veranstaltungen), Spielgeräte, Spielstätten u.s.w.

Die gültige Vergnügunssteuersatzung steht Ihnen zur Einsicht als Download zur Verfügung.

Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zu erlauben, die Vergnügungssteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine an- stehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeit- aufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jeder Zeit widerrufen.

Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.

 

Downloads

Formulare

Ansprechpartner

Name Kontakt
Hasikic, Jasmina
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 229
E-Mail: Jasmina.Hasikic@kleve.de
Sänger, Lennart
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 313
E-Mail: Lennart.Saenger@kleve.de

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