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Vermietung von Schulraum an Dritte
Schulraum wird für volksbildende, kulturelle und caritative Zwecke nicht gewerbsmäßiger Art vermietet. Die Kosten richten sich nach der Satzung über die Benutzung von Schulräumen in der Stadt Kleve.
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.
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