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Wettbürosteuer

Gegenstand der Steuer ist das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals, Wettautomaten oder ähnlichen Wettvorrichtungen) auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros).

Einrichtungen, in denen Wettscheine lediglich abgegeben werden und kein weiterer Service angeboten wird, werden nicht besteuert.

Die Steuer berechnet sich nach dem tatsächlichen Wetteinsatz. Der Wetteinsatz ist die Summe aller Aufwendungen, die von Wettkunden aufgebracht werden müssen, um Wetteinsätze über ein Wettbüro abzugeben. Der Steuersatz beträgt je angefangenen Kalendermonat drei vom Hundert der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge.

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Ansprechpartner

Name Kontakt
Sänger, Lennart
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 313
E-Mail: Lennart.Saenger@kleve.de

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