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Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist, dass die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen bzw. Wohnraumgrößen nicht überschritten werden:

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 19.350 € brutto und für einen Zwei-Personenhaushalt 23.310 € brutto (zuzüglich 5.360 € brutto für jede weitere zum Haushalt rechnende Person). Für zum Haushalt rechnende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze jeweils um weitere 700 € brutto.

Bei der Berechnung des Einkommens wird grundsätzlich das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen zugrunde gelegt. Die Einkommensverhältnisse der zwölf Monate vor dem Tage der Antragstellung (Stichtag) sind zur Berechnung heranzuziehen. Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschale Abzugsbeträge vermindert. Die Einkünfte aller Haushaltsangehörigen, die die neue Wohnung gemeinsam beziehen möchten, dürfen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigen.

Wohnraumgrößen

In der Regel ist von folgender Wohnraumgröße auszugehen:

  • für eine alleinstehende Person: 50 Quadratmeter Wohnfläche,
  • für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen: zwei Wohnräume oder 65 Quadratmeter Wohnfläche.

Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 Quadratmeter Wohnfläche. Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 Quadratmeter) und Nebenräume zu verstehen.

Der Antrag ist jeweils in der Gemeinde zu stellen, in der der Wohnungssuchende wohnhaft ist.

Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Schaefer, Saskia
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 585
E-Mail: Saskia.Schaefer@kleve.de

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