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Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich u.a. nach den Einkünften aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder sowie der berücksichtigungsfähigen Miete

Buchstabenbereiche:
Frau Wieczorek: A – E, F, I, N - O, T
Herr Neumann: H, K, P, S, W
Frau Hermanns: G, J, L -  M, Q - R, U - V, X - Z

Tipp:
Jetzt ist auch eine papierlose Antragstellung über das Internet möglich.
„Wohngeld-Online“ bedeutet eine Erleichterung sowohl für Sie als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldämtern.

Ab sofort können Sie sich mit Hilfe dieses Angebots bequem von zu Hause über die Sozialleistung informieren. Zunächst wird mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Anspruch ermittelt. Daran schließt sich die Antragstellung an. Der Antrag wird dann an die kommunale Wohngeldbehörde übersandt. Dort kann der Antrag ohne die bisherige manuelle Erfassung der Daten bearbeitet werden.

Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen

Ansprechpartner

Name Kontakt
Cluse, Yvonne
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 575
E-Mail: Yvonne.Cluse@kleve.de
Wieczorek, Aleksandra
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 581
E-Mail: Wieczorek@kleve.de
Heringslack, Jana
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 724
E-Mail: Jana.Heringslack@kleve.de
Verriet, Linda
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 575
E-Mail: Linda.Verriet@kleve.de

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