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Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich u.a. nach den Einkünften aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder sowie der berücksichtigungsfähigen Miete
Buchstabenbereiche:
Frau Wieczorek: A – E, F, I, N - O, T
Herr Neumann: H, K, P, S, W
Frau Hermanns: G, J, L - M, Q - R, U - V, X - Z
Tipp:
Jetzt ist auch eine papierlose Antragstellung über das Internet möglich.
„Wohngeld-Online“ bedeutet eine Erleichterung sowohl für Sie als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldämtern.
Ab sofort können Sie sich mit Hilfe dieses Angebots bequem von zu Hause über die Sozialleistung informieren. Zunächst wird mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Anspruch ermittelt. Daran schließt sich die Antragstellung an. Der Antrag wird dann an die kommunale Wohngeldbehörde übersandt. Dort kann der Antrag ohne die bisherige manuelle Erfassung der Daten bearbeitet werden.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Cluse, Yvonne |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 575 E-Mail: Yvonne.Cluse@kleve.de |
Wieczorek, Aleksandra |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 581 E-Mail: Wieczorek@kleve.de |
Heringslack, Jana |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 724 E-Mail: Jana.Heringslack@kleve.de |
Verriet, Linda |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 575 E-Mail: Linda.Verriet@kleve.de |
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