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Zinssenkung
Die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sehen vor, dass die Zinsvergünstigung nach bestimmten Fristen ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden: Die Mittel fließen wieder in die soziale Wohnraumförderung zurück und stehen so neuen Antragstellern zur Verfügung. Auf diese Weise wird einerseits eine zinsgünstige soziale Wohnraumförderung auch für nachfolgende Generationen gesichert, andererseits wird die individuelle Situation der heutigen Darlehensnehmer berücksichtigt.
Auf Antrag der Darlehensnehmer kann die Mehrbelastung befristet bis auf 0 Prozent gesenkt werden. Hierfür muss das Haushaltseinkommen der Darlehensnehmer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Eine Verzinsung der Darlehen ist jeweils nach Ablauf einer zehnjährigen Sperrfrist vertragsgemäß möglich.
Haben Sie Fragen zu den Zinssenkungsmöglichkeiten, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Schaefer, Saskia |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 585 E-Mail: Saskia.Schaefer@kleve.de |
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