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Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Kleve erhält für jeden Einwohner, der mit Hauptwohnsitz in Kleve gemeldet ist, finanzielle Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit diesen Landesmitteln werden Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßenverkehr) unterstützt, die allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kleve zu Gute kommen. Für Einwohner, die in Kleve mit Neben- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, gibt es diese finanziellen Zuweisungen des Landes leider nicht. Um auch diese Bürgerinnen und Bürger an den allgemeinen Kosten der Stadt zu beteiligen, hat der Rat der Stadt Kleve die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen.
Die Zweitwohnungssteuer betrifft alle Personen, die in Kleve eine Zweit- bzw. Nebenwohnung innehaben. Haben Einwohnerinnen und Einwohner mehrere Wohnungen, so ist gem. Bundesmeldegesetz die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen ist.
Gem. Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Kleve gilt die Steuer ab 01.01.2016 für alle Bürgerinnen und Bürger, die in Kleve eine Zweitwohnung haben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes nutzen. Jeder, der mit Zweitwohnsitz in Kleve gemeldet ist, zahlt 10 Prozent seiner Jahreskaltmiete. Bei Eigentümern, die ihre eigene Immobilie mit Nebenwohnsitz in Kleve nutzen, wird die ortsübliche Miete nach dem Mietspiegel für die Stadt Kleve zugrunde gelegt.
Ausnahmefälle
Nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete bzw. Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, die ihre Zweitwohnung aus beruflichen Gründen in Kleve haben, und deren eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Für Ehe- bzw. Lebenspartner gelten als berufliche Gründe auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentliche Erwerbstätigkeit erforderlich sind, wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat. Die Steuerbefreiung für Zweitwohnungen aus beruflichen Gründen gilt auch für nicht dauernd getrennt lebende Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem oder mehr Kindern.
Alle Bürger mit Nebenwohnsitz in Kleve sind verpflichtet eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben, in der z. B. Angaben zur Miethöhe gemacht werden müssen, aber auch Befreiungsgründe dargelegt werden können.
Downloads
- Satzung der Stadt Kleve über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 17.12.2015 51 KB
- Fragen und Antworten zur Zweitwohnungssteuer 69 KB
Formulare
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Sänger, Lennart |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 313 E-Mail: Lennart.Saenger@kleve.de |
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