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Angleichungserklärungen
Angleichungserklärung Art. 47 EGBGB
Die sogenannten Angleichungserklärungen ermöglicht z.B. deutschen Staatsangehörigen mit Migrationhintergrund die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anzupassen. Viele ausländische Namensgebungen existieren nicht im deutschen Recht.
So können z.B.
- Namensketten in Vor- und Familiennamen umgewandelt werden
- Bestandteile des Namens abgelegt werde, die das deutsche Recht nicht vorsieht (z.B. Eigennamen) abgelegt werden oder
- Eine deutschsprachige Form des Vor- oder Familiennamens angenommen werden (z.B. Änderung von Thomacz in Thomas)
Wenn Sie eingebürgert worden sind und möchten Ihren Namen an das deutsche Namensrecht anpassen, so setzen Sie sich mit dem Standesamt in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.
Angleichungserklärung Art. 48 EGBGB
Wenn Ihre Namensführung dem deutschen Recht unterliegt und Sie einen Namen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben haben und diesen Namen auch in Deutschland führen möchten, so setzen Sie sich mit dem Standesamt in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.
Die Gebühr für diese Namenserklärungen beträgt 25 Euro.
Die Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung beträgt 9,00 €
Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
Langenberg, Dana |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 826 E-Mail: Dana.Langenberg@kleve.de |
Heirich, Andrea |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 240 E-Mail: Andrea.Heirich@kleve.de |
Janßen, Stefanie |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 207 E-Mail: Stefanie.Janssen@Kleve.de |
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